DIVOC2020 - VERANSTALTUNGEN IN ZEITEN VON CORONA
Impressum:
Paul Thavonat
Eventberatung
Canavesegasse 9-15/5/9
1230 Wien
+43(0) 660 10 90 007
Steuernummer: 09/245 0220




AGB:
Diese AGB regeln den Werkvertrag zwischen dem Auftraggeber (Veranstalter oder dessen Vertretung) und dem Auftragnehmer (Paul Thavonat, freiberuflicher Eventberater) zu nachfolgenden Bedingungen.
1. Vertrag
Ein rechtsgültiger Vertrag kann in sämtlichen Formen zustande kommen. schrftlich (per Post, per Mail, per SMS, per Whatsapp oder anderem Messenger Dienst) sowie mündlich (persönliche Beauftragung, telefonische Beauftragung).
2. Das Werk
Besteht aus einer oder mehrerer auf dieser Seite genannten und beschriebenen Dienstleistung. Der Auftragnehmer unterliegt nicht der Weisungspflicht und kann sich auf eigene Kosten, jederzeit und ohne vorherige Absprache mit dem Auftraggeber, vertreten lassen.
3. Die Zahlung
Zahlungen sind nach Rechnungslegung sofort fällig. Wenn nicht anders, schriftlich vereinbart, so hat die Zahlung spätestens 3 Werktage nach Lieferung (bei Konzepten) bzw. bei persönlichen Dienstleistungen 3 Werktage vor Termin auf unser Konto einzulangen.
4. Zahlungsverzug
Sollte aus irgendwelchen Gründen ein Zahlungsverzug entstehen, so behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, pro Mahnung (einschreiten) eine Gebühr von € 40,- Pauschal, sowie 8% über Basiszinssatz an Verzugszinsen zu berechnen.
5. Storno Präventionskonzept
Die Erstellung eines Präventionskonzeptes ist nicht an die tatsächliche Durchführung der Veranstaltung gebunden. Auch bei negativem Behördenbescheid, oder Absage der Veranstaltung aus sonstigen Gründen, ist die vereinbarte Summe, fristgerecht, zu begleichen.
6. Storno sonstige Dienstleistungen
Bei allen anderen Leistungen gelten folgende Stornogebühren als ausdrücklich vereinbart:
bis 14 Tage vor Leistungstermin 50% der vereinbarten bzw. zu erwartenden Gage abzgl. nicht aufgewendeter Spesen wie Anfahrt und Nebenkosten.
ab 14 Tage vor Leistungstermin 100% der vereinbarten bzw. zu erwartenden Gage abzgl. nicht aufgewendeter Spesen wie Anfahrt und Nebenkosten.
Bei höherer Gewalt (Storno aus Gründen wie behördliches Verbot, Unwetter, Krieg, Tod, etc.) sind sämtliche bereits entstandene Kosten und Auslagen, sowie bereits entstandener Arbeitsaufwand, mind. jedoch 30% der vereinbarten Gage abzgl. nicht aufgewendeter Spesen wie Anfahrt und Nebenkosten, vom Auftraggeber zu begleichen.
7. Foto, Video
Der Auftraggeber räumt den Auftragnehmer das Recht ein, Foto und Video Material zum Zwecke der Dokumentation auch während einer Veranstaltung anzufertigen, und weist seine Besucher ausdrücklich auf diesen Umstand hin. Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer in dieser Sache schad- und klaglos. Weiters räumt der Auftraggeber dem Auftragnehmer das Recht ein, einzelne Foto oder Videoaufnahmen zum Zweck der Eigenwerbung auf nicht näher definierten Plattformen zu veröffentlichen.
8. Arbeitszeiten und Leistungszeiträume
Für Covid 19 Präventionskonzepte gilt: Lieferung (digital) innerhalb 5 Werktage nach Begehung des Veranstaltungsortes und Erhalt sämtlicher zur Erstellung benötigter Unterlagen (Daten, Pläne, etc.)
Für Covid 19 Beauftragte gilt: Die Arbeitszeit richtet sich nach dem Ablauf der Veranstaltung. In der Regel bedeutet das: Arbeitsbeginn ist ab dem Zeitpunkt des Aufbaus bzw. der Anlieferung für die Veranstaltung, mind. jedoch 1 Stunde vor Veranstaltungsbeginn. Arbeitsende ist in der Regel nach erfolgtem Endrundgang, nach Ende der Veranstaltung und erstelltem Endbericht für den Auftraggeber (mind. jedoch 1 Stunde nach Ende der Veranstaltung). Tagesberichte / Endberichte werden innerhalb von 3 Werktagen dem Auftraggeber digital übermittelt.
Für sämtliche anderen Leistungen: nach Vereinbarung bzw. laut Angebot
9. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt Wien
10. Schlussbestimmungen
Es gilt die salvatorische Klausel. Diese AGB gelten bei Vertragsabschluss zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer als ausdrücklich anerkannt.